UFV Helmut Schmidt – Herzberg am Harz

Unabhängige Finanzen und Versicherungen – Helmut Schmidt

Rürup-Rente – Tattoo auf Unterarm eines alten Mannes, Faust hält Wanderstock

Die „Rürup-Rente“ (genauer gesagt Basisrente) ist als eine private Form der Altersvorsorge speziell für Selbstständige und Freiberufler konzipiert. Aufgrund ihrer steuerlichen Förderung ist sie jedoch auch für gut verdienende Arbeitnehmer mit hoher Steuerlast attraktiv. Mit der Rürup-Rente wurde 2005 ein verzinstes Ansparmodell für Personen geschaffen, die keinen Anspruch auf den Abschuss eines sogenannten Riester-Vertrages haben, weil sie nicht gesetzlich rentenversichert sind.

Im Gegensatz zur Riester-Rente, bei der sich jährlich lediglich bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzen lassen, liegt der absetzbare Höchstbetrag für Beiträge zur Rürup-Rente wesentlich höher und steigt bis zum Jahr 2025 schrittweise bis auf 100 Prozent an. Allerdings gibt es eine Beitragsobergrenze, die derzeit 24.305 Euro für Ledige und 48.610 Euro für Verheiratete beträgt (Stand 2019).

Ein Alleinstehender könnten demnach (bei 88 Prozent im Jahr 2019) 21.388 Euro an Beiträgen zur Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bei Arbeitnehmern wird jedoch der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt und der abziehbare Betrag entsprechend verringert.

Ein Rürup-Vertrag kann nicht gekündigt, sondern lediglich ruhend gestellt werden. Außerdem sind die Ansprüche, die sich aus dem Vertrag ergeben, weder vererbbar oder übertragbar noch veräußerbar, kapitalisierbar oder beleihbar. Es besteht aber die Möglichkeit, für Ehepartner oder Kinder eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren oder eine Zusatzversicherung zur „Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn“ abzuschließen; andernfalls geht das Ersparte im Todesfall komplett an die Versichertengemeinschaft. – Auch die Kombination mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist möglich.

Die Auszahlungsphase beginnt, wie bei der Riester-Rente, mit dem regulären Rentenalter, jahrgansabhängig ab dem 65. oder 67. Lebensjahr. Bei vorgezogenem Ruhestand erfolgt eine Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Wurde der Rürup-Vertrag vor dem 31.12.2011 abgeschlossen, kann die Rente auch bereits ab dem 60. Geburtstag bezogen werden.

Eine Rürup-Rente ist immer eine monatliche, lebenslange Zahlung, ab dem Beginn der Auszahlungsphase. Summierte, abschlägige oder gar komplette Auszahlungen werden nicht geleistet und es besteht kein Kapitalwahlrecht. Auch sind Basisrenten, die ab 2040 erstmals ausgezahlt werden zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Anders als Sparguthaben oder Kapitalanlagen in Form von Wertpapieren, wird das angesparte „Rürup-Kapital“ beim Antrag auf Arbeitslosengeld II übrigens nicht als Vermögen gerechnet.

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