Bricht man zu einer Geschäfts- oder Urlaubsreise ins Ausland auf, ist man im allgemeinen nicht nur in guter Stimmung sondern auch in ebensolcher körperlicher Verfassung; anderenfalls würde man die Reise wahrscheinlich gar nicht erst antreten. – Trotzdem ist es natürlich möglich, dass sich während eines Auslandsaufenthaltes gesundheitliche Probleme einstellen. Sofern man als Arbeitnehmer ein Land der europäischen Union bereist, wirkt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz in gleicher Weise, wie in Deutschland und auch in Ländern außerhalb der EU übernimmt die Krankenkasse bei akuten Erkrankungen und Unfällen die anfallenden Kosten, wenn zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem entsprechenden Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
In allen anderen Fällen kann es hingegen teuer werden, da Krankentransporte, Arzt- und Behandlungskosten, Klinikaufenthalte sowie Medikamente vollständig privat bezahlt werden müssen. Gerade für Arbeitnehmer, die beruflich viel im nichteuropäischen Ausland unterwegs sind, ist daher der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung als günstige Jahresversicherung sinnvoll. Für Urlaubsreisende hingegen kann der Versicherungsschutz auch nur auf die Ferienzeit begrenzt erworben werden. Bevor man eine Auslandskrankenversicherung abschließt, sollte man auch prüfen, ob eine solche nicht vielleicht bereits über andere Policen oder Mitgliedschaften besteht und somit vorhanden ist. Oftmals ist die AKV nämlich Bestandteil von Krankenzusatzversicherungen, ADAC- Mitgliedschaften oder in Kreditkartenverträgen enthalten.
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt bei akuten Erkrankungen und Unfällen zum Beispiel die folgenden Kosten:
- Arztrechnungen
- Behandlungskosten
- Klinikkosten
- notwendige Medikamente
- Schmerzmittel bei Zahnschmerzen
- bei dringendem Bedarf Rettungsflug
- medizinisch notwendiger Rücktransport aus Reiseland