Wer ein Motorrad besitzt und es zum Fahren im Straßenverkehr zulassen will, benötigt dazu eine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Diese reguliert zum Beispiel Schäden an anderen Fahrzeugen, wenn der Fahrzeughalter des Motorrades selbst Verursacher eines Unfalls gewesen ist; für Schäden am eigenen Kraftrad kommt sie jedoch nicht auf, weshalb man mittels einer Teilkaskoversicherung oder der Vollkaskoversicherung diesbezüglich vorsorgen kann.
Wie auch bei der Versicherung eines PKW, gibt es für Motorradfahrer, die über Jahre hinweg unfallfrei bleiben, einen Schadenfreiheitsrabatt, welcher bis zu 25 Prozent des regulären Beitragssatzes betragen kann. Außerdem richten sich die Beiträge nach dem persönlichen Risiko, welches sich für die Anbieter zum Beispiel nach dem Geschlecht, dem Beruf, dem Ort, an welchem das Fahrzeug geparkt wird und den jährlich gefahrenen Kilometern richten kann.
Übrigens: Wer seine KFZ beziehungsweise Motorradversicherung wechseln möchte, kann seinen bestehenden Vertrag jährlich bis zum 30. November kündigen.
- Haftpflichtversicherung
- Ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, welche durch den Versicherten gegenüber anderen schuldhaft verursacht wurden.
- Teilkaskoversicherung
- Deckt Schäden ab, die durch Hagel, Brand, Diebstahl oder Wildtiere verursacht wurden
- Vollkaskoversicherung
- Kommt für alle Schäden am eigenen Fahrzeug auf, egal wie diese verursacht wurden