Die Betriebshaftpflichtversicherung bezieht sich auf alle geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens und erstreckt sich somit auch auf die Tätigkeiten und den Verantwortungsbereich der Mitarbeiter. Der Versicherungsrahmen umfasst dabei alle Schäden, die in direktem Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit und in deren Folge entstehen können; Schäden hingegen, die durch fehlerhaft ausgelieferte Produkte verursacht werden, unterliegen der speziellen Produkthaftpflichtversicherung.
Freiberufler, wie Ärzte, Steuerberater und Architekten, sind aufgrund Ihrer hohen Verantwortung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Für Selbständige, die durch ihre Beratungstätigkeit Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein sinnvoller Schutz.