UFV Helmut Schmidt – Herzberg am Harz

Unabhängige Finanzen und Versicherungen – Helmut Schmidt

Hospital - Krankenhaus

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist für Freiberufler und Selbstständige ganz unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens möglich. Arbeitnehmer hingegen können ab einem Bruttoeinkommen von 59400 € im Jahr von der gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung wechseln – vorausgesetzt: dass sie mindestens 12 Monate lang wenigstens 4950 € an monatlichem Einkommen erzielt haben (Stand 2018).

Die Höhe der Beiträge für eine private Krankenversicherung hängt sehr stark von dem gewählten Leistungspaket ab. Anders als bei der gesetzlichen Versicherung, sind für den einzelnen Versicherten umfassende Individualisierungen möglich. Zudem gibt es Rabatte und Boni; zum Beispiel erhält man häufig einen günstigeren Beitragssatz, wenn man jährlich einen bestimmten Betrag der anfallenden Krankheitskosten selbst übernimmt oder es besteht die Möglichkeit bis zu drei der Monatsbeiträge zurückzuerhalten, wenn man ein Jahr lang keine Kosten verursacht hat.

In der Regel verlangt eine private Krankenkasse vor Vertragsabschluss eine Überprüfung des Gesundheitszustandes sowie genaue und ehrliche Auskunft über etwaige Vorerkrankungen des Versicherten. Zudem wird das Alter bei der Berechnung der Höhe der Beiträge berücksichtigt. Hat man schließlich das 65. Lebensjahr erreicht, kann man in einen günstigeren, privaten Standardtarif wechseln, der in etwa dem Leistungsumfang der gesetzlichen Kasse entspricht oder man verzichtet auf einige Leistungsmerkmale wie die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus, um den Beitragssatz zu verringern. – Interessant ist auch, dass 10 % der Beiträge aller Privatversicherten zwischen 21 und 60 Jahren zur Stabilisierung der Altersbeiträge verwendet werden.

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist bis zum 55. Lebensjahr möglich, wenn die Einkünfte des Versicherten dauerhaft unter 59.400 € sinken (Stand 2018). Möchte man als Arbeitnehmer trotz gesunkener Einkünfte privatversichert bleiben, kann man sich auf Antrag komplett befreien lassen, was eine reguläre Rückkehr ausschließt. Lediglich bei einer Meldung als arbeitslos wird man wieder gesetzliche versichert – wodurch dann aber auch Altersrückstellungen aus der privaten Krankenkasse verloren gehen.

Denkbare Vorteile beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung

  • Bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte
  • Erstattung höherer Sätze für medizinische Leistungen
  • Freie Arztwahl
  • Chefarztbehandlung
  • Freie Krankenhauswahl
  • Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer
  • Volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten
  • Individuelles Leistungspaket und individuelle Höhe des Beitrags
  • Für Singles, Kinderlose und Gutverdiener oftmals günstiger als die gesetzliche Kasse
  • Volle Kostenerstattung auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden
  • Keine Zuzahlung bei Medikamenten
  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • Bis zu 100 % Kostenübernahme für Zahnbehandlungen, Implantate und andere hochwertige Zahnersatz-Lösungen

Dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung gehen in der Regel komplexe Überlegungen zu Kosten, Leistung, Dauer und sonstigen Fragen zu einem Für und Wider voraus. Überlegungen, die in der Regel durch den Laien nicht erschöpfend geklärt werden können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich in einem Vergleichsrechner einen allgemeinen Überblick zu verschaffen und sich dann mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten unsere Kunden gern und ausführlich zu allen Fragen, die beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung auftreten können. Bei der Klärung dieser vielschichtigen Fragen sind wir Ihnen gern behilflich.

UFV Helmut Schmidt

Zum Katzenstein 40
37412 Herzberg am Harz

 

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 – 12:30 und 15:00 – 18:30 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:30 Uhr

 

Kontakt

Telefon: 05521 8719963
Fax: 05521 8519581
Mobil: 01775384212
E-Mail: info@ufv-helmut-schmidt.de