Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung lassen sich die beschränkten Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mit individuell gestalteten Tarifen aufstocken. Diese Option ist vor allem für anspruchsvolle und gesundheitsbewusste Arbeitnehmer interessant, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht komplett in die private Krankenzusatzversicherung wechseln dürfen, sich aber erstklassige medizinische Leistungen wünschen. Kosten, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht oder unvollständig übernimmt, können somit abgesichert und die finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringert werden. Eine Krankenzusatzversicherung ist nicht von einem Status oder bestimmten Einkommen abhängig und steht prinzipiell jedem Bürger offen.
Für Arbeitnehmer, die sich ausschließlich privat versichern dürfen, ist ein vollständiger Wechsel möglicherweise günstiger, als gesetzlich versichert zu bleiben und privat zusätzliche Leistungen abzusichern. Dies sollte für den Einzelfall geprüft und durchgerechnet werden. Und auch für bereits vollständig privat Krankenversicherte, ist es häufig besser in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln, als eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen.
Die Kosten für eine Krankenzusatzversicherung richten sich nach Alter und Gesundheitszustand des jeweiligen Mandanten. Je frühzeitiger man sich also entschließt, um so günstiger fallen die Beiträge aus. Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, verlangen die Krankenkassen meist das Ausfüllen eines Fragebogens zu Vorerkrankungen und einen fachärztlichen Gesundheits-Check. Da die einzelnen Anbieter die möglichen Risiken unterschiedlich einschätzen und das eine oder andere Faktum eine Anhebung des Beitrages oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes verursachen kann, ist ein Vergleich hier durchaus interessant.
Übrigens: Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich steuerlich geltend machen. – Hierzu informieren wir Sie gern persönlich.
Typische Leistungen, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur unvollständig erbringt und die durch eine Krankenzusatzversicherung abgedeckt werden können:
- Eigenbeteiligungen für Medikamente
- Eigenbeteiligungen für Behandlungskosten
- hochwertiger Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Naturheilverfahren
- Vorzugsbehandlung im Krankenhaus
- ärztliche Leistungen im Ausland
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten
- Krankenhaus-Tagegeld
- Krankentagegeld
- spezielle Pflege-Zusatzversicherung