UFV Helmut Schmidt – Herzberg am Harz

Unabhängige Finanzen und Versicherungen – Helmut Schmidt

Schutzschild trägt die Beschriftung Gebäudeversicherung – Zeichnung eines Wohnhauses

Die Gebäudeversicherung setzt sich aus verschiedenen, auch frei kombinierbaren, Leistungsbausteinen zusammen und gehört somit zu den verbundenen Versicherungen. Je nach individuellem Bedarf kann man eine Immobilie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Unwetter, Sturm, Blitzschlag, Hagel und Explosionen versichern. Weitere Elementarschäden, wie zum Beispiel durch Erdbeben, Sturmfluten, Überschwemmungen, Schneelasten, Lawinen oder Erdrutsche können, abhängig vom jeweiligen Anbieter, ebenfalls integriert werden, wobei sich die Preise für diese Bausteine nach den regionalen Umständen bezüglich des zu erwartenden Risikos richten.

Versichert ist grundsätzlich das betreffende Haus selbst, inklusive zugehöriger Garagen und aller fest mit dem Gebäude verbundenen Teile. Außerdem mitversichert sind Installationen – wie Alarmanlagen, Rundfunkantennen, Markisen und Blumenkästen – die im direkten Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudes stehen. Wie technische Anlagen, der Swimmingpool oder der angrenzende Garten von der Police behandelt werden, sollte man im Einzelfall abklären und gegebenenfalls vertraglich vereinbaren.

Wichtig ist auch, alle Nebengebäude, welche durch die Gebäudeversicherung geschützt werden sollen, explizit und unzweifelhaft in den Vertrag einzubinden; dazu gehören zum Beispiel Carports, Gartenhäuser und Geräteschuppen. Die Einrichtung, das Mobiliar und der Hausrat sind übrigens durch eine Wohngebäudeversicherung nicht versichert. Diesbezüglich wäre dann eine separate Hausratversicherung erforderlich.

Eine Gebäudeversicherung ersetzt Schäden nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wobei man unbedingt darauf achten muss, dass die Immobilie nicht unterversichert ist. Anderenfalls zahlt die Versicherung im Schadensfall nämlich auch nur prozentual in Bezug auf das Verhältnis von Versicherungssumme und Gesamtwert der Immobilie. Ist ein Gebäude beispielsweise zu 50 Prozent unterversichert, würden geringere Schäden auch nur zu 50 Prozent ausgeglichen. Mit einer gleitenden Neuwertversicherung kann man einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Steigt ein Gebäude eventuell im Wert, werden auch die Beiträge angepasst, sodass man immer mit der vollen Versicherungssumme geschützt ist. Manche Anbieter verwenden dann auch das Wohnflächenmodell, bei welchem die Prämie, abhängig von Typ und Ausstattung des Objekts, pro Quadratmeter berechnet wird.

UFV Helmut Schmidt

Zum Katzenstein 40
37412 Herzberg am Harz

 

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