UFV Helmut Schmidt – Herzberg am Harz

Unabhängige Finanzen und Versicherungen – Helmut Schmidt

Hausratversicherung – moderne Wohnungseinrichtung, warme Farben

Eine Hausratversicherung reguliert Schäden, die – bedingt durch diverse Umstände – an Gegenständen der Ausstattung und Einrichtung der eigenen Wohnung entstehen können. Der Schadensausgleich orientiert sich dabei immer am Wiederbeschaffungswert – auch bei anfallenden Reparaturkosten. Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung ist es deshalb sinnvoll und nützlich eine Inventur durchzuführen und eine Liste der zu versichernden Wertgegenstände inklusive ihres Wertes anzufertigen, welche man mit Fotografien und Kaufquittungen ergänzen kann.

Folgende Schadenszenarien werden zum Beispiel abgedeckt:

  • Feuer
  • Einbruch
  • Diebstahl
  • Raub
  • Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Explosion

Abhängig von Tarif und Vertrag besteht darüber hinaus oftmals die Möglichkeit auch ungewöhnliche Umstände und Sonderfälle zu versichern. Hierzu zählen unter anderen:

  • Fahrzeuganprall
  • Flugzeugabsturz
  • Stromausfall
  • Schlüsselverlust
  • innere Unruhen

Neben Möbeln und allen haushaltsüblichen Einrichtungsgegenständen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf:

  • Haustiere
  • Bargeld bis 1000 Euro
  • Teppiche
  • elektrische Geräte
  • geliehene Gegenstände
  • Gartengeräte
  • Campingausrüstung

Im Idealfall entspricht die Versicherungssumme dem Wert der zu versichernden Gegenstände. Liegt die Versicherungssumme nämlich unterhalb des tatsächlichen Wertes, kann es im Schadensfall zu einer prozentualen Kürzung der Erstattungsbetrages seitens der Versicherung kommen. Ist man zum Beispiel zu 25 Prozent unterversichert, werden Schäden möglicherweise auch nur mit 75 Prozent des Wiederbeschaffungswerts reguliert. Bei manchen Anbietern lässt sich das mit Festbeträgen pro Quadratmeter vermeiden, welche etwa zwischen 600 und 700 Euro liegen. Im Rahmen von teuren Anschaffungen ist es deshalb auch empfehlenswert, eine Neukalkulation und Policen-Anpassung vorzunehmen.

Wer sich bezüglich der Berechnung der Versicherungssumme unsicher ist, kann sich mit einer Faustformel behelfen. Als fachlichen Richtwert nimmt man 650 Euro pro Quadratmeter, was bei einer Wohnfläche zwischen 70 und 80 m² eine Versicherungssumme von etwa 50.000 Euro ergibt, für die wiederum Beiträge von etwa 100 Euro jährlich zu zahlen wären.

Anzumerken ist, dass es – wie bei anderen Versicherungstypen auch – tarifabhängige Einschränkungen und Ausnahmen geben kann. Sturmschäden werden nämlich üblicherweise erst ab einer Windstärke von 8 und auch der Diebstahl eines Fahrrades häufig nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt, beziehungsweise eingeschränkt reguliert.

Regulation des „Sonderfalls“ Fahrraddiebstahl:

  • außerhalb des Versicherungsortes nur bei ausreichender Sicherung
  • zwischen 22 Uhr und 6 Uhr oft nur wenn in Wohnung, Keller oder Garage abgestellt (Nachtklausel)
  • Versicherungssumme meist eingeschränkt
  • bei manchen Anbietern Zusatzbeitrag erforderlich
  • Selbstbeteiligung

Sehr positiv hingegen ist der Umstand zu bewerten, dass der Versicherungsschutz des Hausrates bei einem Umzug innerhalb Deutschland für beide Wohnungen gleichzeitig besteht, bis der Wohnungswechsel vollzogen ist. Ab Umzugsbeginn hat man zwei Monate Zeit, bis der Schutz schließlich allein auf die neue Wohnung übertragen wird. Befindet sich der Hausrat vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung, besteht der Versicherungsschutz im allgemeinen weiter – wenngleich Dauer und Versicherungssumme auch wieder eingeschränkt gehandhabt werden können.

UFV Helmut Schmidt

Zum Katzenstein 40
37412 Herzberg am Harz

 

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