UFV Helmut Schmidt – Herzberg am Harz

Unabhängige Finanzen und Versicherungen – Helmut Schmidt

Autoversicherung – attraktiver, weißer Sportwagen – Cabriolet

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist, da gesetzlich vorgeschrieben, für alle angemeldeten Kraftfahrzeuge obligatorisch. Wird durch den Versicherungsnehmer ein Schaden schuldhaft verursacht, übernimmt sie die anfallenden Kosten für eine angemessene Entschädigung. Dabei kann es sich ebenso um das Abschleppen und die Reparatur eines Fahrzeugs, beziehungsweise dessen Wiederbeschaffungskosten, wie auch um Schmerzensgeld, den Ausgleich eines Verdienstausfalls oder gar eine Invalidenrente handeln. In angemessenem und begrenzen Rahmen werden außerdem die Kosten für einen Mietwagen während Reparaturzeit und Gutachterhonorare übernommen. Die Ansprüche des geschädigten werden von der Versicherung im Einzelnen geprüft, gegebenenfalls angepasst oder juristisch abgewehrt.

Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssummen

  • 7,5 Millionen Euro pro Person
  • 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung decken Teilkasko- und Vollkaskoversicherung Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug auftreten können. Die Kaskoversicherungen sind logischerweise freiwillig und können zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Mit einer Teilkaskoversicherung kann man sich gegen folgende Schäden absichern:

  • Brand
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Unwetterschäden
  • Schäden durch Wildunfälle
  • Diebstahl oder Zerstörung des serienmäßigen Zubehörs

Die Vollkaskoversicherung hingegen reguliert alle Schäden am eigenen Fahrzeug, unabhängig von der Art und Weise, wie diese verursacht wurden. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Kosten lohnt sie sich hauptsächlich für neue und sehr teure Fahrzeuge. Vereinbart man eine Selbstbeteiligung, lassen sich (ebenso wie bei der Teilkasko) die Beitragskosten verringern; nimmt man die Versicherung jedoch in Anspruch, steigt die Prämie im Folgejahr deutlich an.

Die Kosten für KFZ-Versicherungen berechnen die Anbieter nach der sogenannten Typenklasse. Dabei gilt: Je niedriger diese ausfällt, um so günstiger ist der Tarif. Für Teilkasko-, Vollkasko- und Haftpflichtversicherung gelten jeweils unterschiedliche Klassifizierungen. Sie richten sich an Schadensstatistiken für Modelle, Region und Wohnort des Halters und werden regelmäßig zum 1. Oktober an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Die Beitragskosten für KFZ-Versicherungen sind abhängig von:

  • Zeitraum ohne Unfall
  • Fahrzeugtyp
  • Regionalklasse
  • Selbstbeteiligung
  • Garagenbesitz
  • Nutzungsverhalten (jährlich gefahrene Kilometer)
  • Prämiennachlässe (z. B. für Beamte)
  • Saisonkennzeichen (z. B. für Cabriolets)

Fährt man ein Fahrzeug längere Zeit, ohne dass die Versicherung einen Schaden zu regulieren hat, erhält man einen sogenannten Schadenfreiheitsrabatt. Im besten Fall kann dieser die zu zahlenden Beiträge auf bis zu 20 Prozent des eigentlichen Regelsatzes senken. Um sich diesen Rabatt zu erhalten, empfiehlt es sich, kleine Schäden selbst zu übernehmen; außerdem ist es möglich die Konditionen des Vertrages so zu gestalten, dass mittels eines „Rabattretters“ die Rückstufung bei einem erstem Unfall verhindert wird.

Wer ein Cabrio lediglich in den Sommermonaten fährt, kann dieses mit einem Saisonkennzeichen nutzen. Das hat den Vorteil, dass Versicherungsbeiträge und Steuern nur in der tatsächlichen Zulassungszeit anfallen. Bei dieser Art Nutzung bleibt der Schadenfreiheitsrabatt erhalten und erhöht sich regulär, insofern man das Fahrzeug länger als 6 Monate in Jahr und innerhalb von 18 Monaten wieder anmeldet.

Für Fahranfänger bestimmen die Anbieter oft besonders hohe Prämien (manchmal bis zu 300 Prozent des Regelsatzes). Häufig gewähren die Versicherungen aber auch für Anfänger günstigere Konditionen, wenn zum Beispiel ein Vertrag für ein Mofa oder Moped vorhanden oder ein Familienmitglied bereits Kunde ist. Zudem gibt es die Möglichkeit Prämienrabatte zu erwerben und später umschreiben zu lassen, wenn das Fahrzeug, mit dem der Anfänger fährt, als Zweitwagen eines Elternteils versichert wird.

UFV Helmut Schmidt

Zum Katzenstein 40
37412 Herzberg am Harz

 

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Freitag: 09:00 – 12:30 Uhr

 

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