Der Vorstand eines Vereins führt nicht nur dessen Geschäfte, sondern ist auch für Rechtsfragen, die sich aus den Aktivitäten des Vereins und seiner Mitglieder ergeben, verantwortlicher Ansprechpartner. Im besonderen betrifft das auch mögliche Schadenersatzforderungen, für die Vereinsvorstände gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen haften, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Die Notwendigkeit einer sogenannten Vorstandshaftpflicht- oder Vereinshaftpflichtversicherung liegt deshalb auf der Hand.
Zwar wird mit einer Vorstandshaftpflichtversicherung primär die Verantwortlichkeit des Vorstand finanziell abgesichert, Beitragszahler und Versicherungsnehmer ist jedoch der Verein. Am besten ist es, bereits im Zuge der Vereinsgründung eine solche Versicherung abzuschließen. Sollte es im Rahmen einer Schadenersatzklage zu einem Rechtsstreit kommen, übernimmt die Versicherung im allgemeinen auch die Prozesskosten und führt im Namen des Vereins den Prozess.
Typische Fälle von Schadenersatzforderungen gegenüber Vereinen sind zum Beispiel der falsche Umgang mit Subventions- und Spendengeldern, Kompetenzüberschreitungen, Unfälle infolge einer Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht, Vertrags- und Verwaltungsfehler sowie Fehlkalkulationen im Zusammenhang mit Bauvorhaben.