UFV Helmut Schmidt – Herzberg am Harz

Unabhängige Finanzen und Versicherungen – Helmut Schmidt

Krankentagegeld – Münzen und Eintragung in einen Kalender

Mit einer Krankentagegeld-Versicherung lassen sich krankheitsbedingte, finanzielle Schwierigkeiten, welche durch die zeitlich begrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entstehen können, ausgleichen. Gesetzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Dauer von sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung für ihre erkrankten und damit arbeitsunfähig gewordenen Beschäftigten zu leisten. Nach dieser Zeit springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem sogenannten Krankengeld ein. Dieses beträgt 70 % des Bruttogehalts, aber höchstens 90 % des letzten Nettolohns und maximal 103,25 € pro Tag (Stand 2018); es wird ab der siebenten Krankheitswoche gezahlt.

Für gut verdienende Arbeitnehmer, die zum Beispiel hohe Ratenzahlungen für laufende Kredite von ihrem Gehalt zu leisten haben, können die gesetzlichen Regelungen daher zu finanziellen Engpässen führen. In diesem Fall lohnt es sich, über eine Absicherung mittels Krankentagegeld nachzudenken. Die Höhe des Krankentagegeldes lässt sich individuell festlegen und im Vertrag mit der Versicherung vereinbaren. Über eine Verlängerung der Zeitspanne zwischen dem Beginn der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und dem Zahlungsbeginn der Versicherung (Karenzzeit), ist es möglich günstigere Konditionen zu erhalten.

Übrigens: Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld sind zwei verschiedene Versicherungstypen; ein Krankenhaustagegeld wird nämlich nur über den Zeitraum gezahlt, den man wirklich stationär in einem Hospital verbringt.

UFV Helmut Schmidt

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