UFV Helmut Schmidt – Herzberg am Harz

Unabhängige Finanzen und Versicherungen – Helmut Schmidt

Privathaftpflichtversicherung – beschädigte Brille, gesprungenes Glas

Eine Privathaftpflichtversicherung ist prinzipiell für jeden Menschen sinnvoll und wichtig. Grundsätzlich besteht nämlich bei allen Sach- oder Personenschäden ein unbegrenzter Anspruch auf angemessenen Schadensersatz, der sich auch auf etwaige Folgekosten erstreckt. Im Falle von Personenschäden können zudem Schmerzensgeld, Behandlungskosten, der Ausgleich eines Verdienstausfalls oder, bei schweren, bleibenden Gesundheitsschäden, sogar eine lebenslange Rente gefordert werden. Da der Verursacher mit seinem ganzen Vermögen haftet und auch spätere Einkünfte und Erbschaften nicht von den möglichen Ansprüchen verschont bleiben, kann eine Schadensersatzforderung den finanziellen Ruin bedeuten und somit die Existenz gefährden. Mit einer Privathaftpflichtversicherung lebt es sich deshalb ruhiger, auch wenn man einmal in die unangenehme Situation gerät, Verursacher eines Schadens zu sein.

Neben dem eigentlichen Versicherungsnehmer sind Ehepartner und Kinder ebenfalls durch eine Privathaftpflichtversicherung geschützt. Für nicht verheiratete Paare gibt es die Möglichkeit den Lebenspartner namentlich in den Vertrag mit aufzunehmen. Der Versicherungsschutz gilt sogar für private Aushilfskräfte in Haus und Garten sowie für Babysitter und sogenannte Tagesmütter. Und selbst während des Urlaubs im Ausland kann man sich auf den Schutz seiner Privathaftpflichtversicherung verlassen. Außerdem werden auch Schäden reguliert, die durch eine selbst bewohnte Immobilie entstehen können. Beispielsweise könnte ein herunterfallender Dachziegel Schäden an einem Kraftfahrzeug verursachen, die dann vom Hauseigentümer selbst bezahlt werden müssten, wenn keine entsprechende Versicherung abgeschlossen worden ist. Stirbt der Versicherte, bleibt der Schutz für die hinterbliebenen Angehörigen bis zur nächsten Beitragszahlung lückenlos bestehen. Werden die Prämienzahlungen vom überlebenden Partner weitergeführt, kann die Police auf diese Weise übertragen werden.

Sollte es zu einem Schadensfall kommen, zahlt die private Haftpflichtversicherung nach Prüfung der Ansprüche entweder eine Wiedergutmachung in Form von Geld oder die Versicherung wehrt die unbegründeten Schadensersatzansprüche ab. Im Falle eines Rechtsstreit führt Versicherer dann auch den Prozess und trägt die anfallenden Kosten.

Folgendes wird von einer Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt:

  • Geldstrafen
  • Bußgelder
  • Vertragsverpflichtungen
  • Schäden, die sich gemeinsam Versicherte gegenseitig zufügen
  • absichtlich herbeigeführte Schäden
  • KFZ-Unfallschäden

Eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung benötigt man für:

  • Kraftfahrzeug aller Art
  • Nautische Fahrzeuge, wie Schiffe und Boote
  • Mietimmobilien- und Grundbesitz
  • Bauvorhaben ab 50.000 Euro Bausumme
  • Tiere

Die Privathaftpflichtversicherung ist im übrigen vergleichsweise preiswert; denn schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro erhält man eine Police mit typischem Leistungsumfang.

UFV Helmut Schmidt

Zum Katzenstein 40
37412 Herzberg am Harz

 

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Freitag: 09:00 – 12:30 Uhr

 

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