UFV Helmut Schmidt – Herzberg am Harz

Unabhängige Finanzen und Versicherungen – Helmut Schmidt

Rechtsschutzversicherung – goldene Statur der Justizia, Gesetzbuch und Richterhammer

Keine Frage: Rechtsstreitigkeiten kosten immer Geld und können schnell richtig teuer werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man selbst seine Rechte geltend machen will oder sich mit einer Klage auseinandersetzen muss. Auch ob man im Recht ist oder sein Recht erhält ist diesbezüglich oftmals unerheblich. Selbst, wenn man einen Gerichtsprozess nicht verliert, fallen nämlich unter Umständen hohe Kosten an. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung ist hier die einzige Möglichkeit, sich gegen solche finanziellen Belastungen zu schützen.

Zum Beispiel trägt bei Arbeitsgerichtsverfahren jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Gleiches gilt für sogenannte Vergleiche und außergerichtliche Schlichtungsverfahren, die in manchen Bundesländern vor einer gerichtlichen Klage vorgeschrieben werden. Auch ist es möglich, dass vor Gericht nur Teilerfolge erzielt, und die Kosten zwischen den Prozessgegnern aufgeteilt werden. Sogar, wenn man einen Rechtsstreit gewonnen hat, bleibt man vielleicht trotzdem auf allen Kosten sitzen, weil der Prozessgegner zahlungsunfähig ist. In all diesen Fällen hilft nur eine solide Rechtsschutzversicherung.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt alle Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, selbst dann, wenn ein Prozess nicht gewonnen wurde. Das klingt erst einmal gut, jedoch prüft die Versicherungsgesellschaft vor einem Rechtsstreit dessen Erfolgsaussichten und kann gegebenenfalls auch eine Kostenübernahme verweigern. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Verfahren und Streitigkeiten, für die eine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.

Folgende Fälle werden von der Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt:

  • Verfahren wegen Parkverstößen im Straßenverkehr
  • Streitigkeiten rund um den Hausbau
  • Streitigkeiten im Recht der Handelsgesellschaften
  • Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge
  • Streitigkeiten um Spekulationsgeschäfte
  • Streitigkeiten von gemeinsam in einer Police versicherten Personen
  • Erbrecht und Familienrecht – nur Beratung unter Vorbehalt (z.B. bei Todesfall)

Ein weiterer Punkt, den man beim Abschluss einer Rechtsschutz-Police beachten sollte, sind die sogenannten Leistungsbausteine, welche auch nachträglich noch an die sich eventuell verändernden privaten und beruflichen Lebensumstände angepasst werden können. – Wie nämlich auch bei anderen Versicherungen, gibt es keinen pauschalen, sondern lediglich einen spezifischen und differenzierten Schutz.

Mögliche Leistungsbausteine und Abstufungen innerhalb einer Rechtsschutz-Police

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Mietstreitigkeiten
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Grundstückssachen
  • Steuerstreitigkeiten
  • Vertragsauseinandersetzungen
  • Schadenersatzfragen
  • Straf- oder Sozialgerichtsverfahren
  • Abgrenzung des privaten und beruflichen Bereichs für Selbstständige

Anhängig von Leistungsumfang und Ausrichtung der Police fallen die Beitragskosten sehr unterschiedlich aus. Vor Vertragsabschluss sollte man sich also unbedingt beraten lassen und genau überlegen, welchen Schutz man persönlich benötigt.

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