Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine gesetzliche Pflichtversicherung des Sozialversicherungssystems, die seit 1995 für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Rentner und Arbeitslosen gilt. Die Pflichtversicherungsgrenze für die Pflegeversicherung liegt derzeit bei 5.062,50 €; das heißt, nur wer mindestens ein Jahr lang mehr als 60.750 € (Stand 2019) an Einkommen vorzuweisen hat, darf von der gesetzlichen zu einer privaten Versicherung wechseln. Berechnet und erhoben werden Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, auf Einkünfte von bis zu 4.537,50 € im Monat (54.450 € im Jahr). Kinder bis zum 18. Lebensjahr und Ehegatten ohne signifikantes Einkommen sind bei abhängig Beschäftigten automatisch mitversichert. Die Beiträge liegen derzeit (2019) bei 3,05 % für Eltern, 3,3 % für Kinderlose und 1,525 % für Beihilfeberechtigte wie Beamte. Auch Rentner zahlen Beiträge, welche jedoch von der Rentenversicherung direkt an die Pflegekasse abgeführt werden.
Im allgemeinen werden folgende Leistungen bezuschusst:
- Stationäre Pflege
- Ambulante Pflege
- Tages- oder Nachtpflege
- diverse zusätzliche Leistungen
Da es sich bei der Pflegeversicherung nicht um ein System der Bedarfsdeckung handelt, sondern, auf Antrag, lediglich ein Teil der möglicherweise entstehenden Kosten gezahlt wird, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass im Bedarfsfall zusätzliche Mittel benötigt werden. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherungen kann man finanziellen Belastungen vorbeugen und auch Leistungslücken schließen. Die privaten Kassen berechnen die Beiträge zu diversen Gesundheitsversicherungen abhängig von Alter, Gesundheitszustand und eventuellen Vorerkrankungen, weshalb sich individuell unterschiedliche Konditionen für den einzelnen Versicherten ergeben.
Der gesamte Sozialversicherungsbereich ist insgesamt ein sehr komplexes und umfangreiches Thema, zu welchem man sich auf jeden Fall beraten lassen sollte. – Sprechen Sie uns an: Wir helfen Ihnen gern dabei, die für Sie persönlich beste Lösung zu finden.