UFV Helmut Schmidt – Herzberg am Harz

Unabhängige Finanzen und Versicherungen – Helmut Schmidt

Reiseversicherung – Reisepass, Versicherungsvertrag und Flugzeugflügel

Vor allem für Auslandsreisen sind diverse Reiseversicherungen zu empfehlen, die einen bei Krankheit, Unfall, Gepäckverlust und Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter vor finanziellen Schäden bewahren können. Viele missliche Szenarien lassen sich so mittels spezieller Policen absichern:

  • Reiserücktrittversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Mietwagenversicherung („Mallorca-Police“)
  • Autoschutzbrief

Über eine Reiserücktrittsversicherung ist es möglich, sowohl Stornogebühren des Reiseveranstalters, wie auch bereits bezahlte Leistungen bei vorzeitiger Abreise zu versichern. Bei Vertragsabschluss sollte man darauf achten, ob die Erstattung an bestimmte Konditionen gebunden ist und ob jene Bedingungen sich für die eigenen Bedürfnisse als akzeptabel darstellen.

Die Reisegepäckversicherung kann als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice abgeschlossen werden und springt immer dann ein, wenn zum Beispiel Gepäck verloren geht, beschädigt oder zerstört wird. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auch auf während der Reise mitgeführte Gegenstände, wie Geschenke, Andenken, Reisebedarf, Sportgeräte und Schutzkleidung. Maßgeblich für die Erstattung oder Reparatur eines Gegenstandes ist der sogenannte Zeitwert, welcher durch den Abzug eines angemessenen Betrages für Abnutzung und Alter vom Neuwert und errechnet wird.

Eine Reisekrankenversicherung ist immer dann anzuraten, wenn man sich in Ländern außerhalb der Europäischen Union aufhält, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Eventuelle medizinische Kosten werden dort nämlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und müssen selbst bezahlt werden, was gegebenenfalls teuer ausfallen kann. Die private Reisekrankenversicherung zahlt für alle medizinisch notwendigen Aufwendungen, im Zusammenhang mit akuten Erkrankungen und Unfällen bis zu einer in Deutschland üblichen Höhe. Sollte ein Rücktransport nach Deutschland medizinisch notwendig sein, zum Beispiel wenn in dem bereisten Land keine Möglichkeit zur Behandlung besteht, springt die Versicherung ebenfalls ein. Sogar Überführungskosten bei Tod oder ausländische Bestattungskosten können erstattet werden. – Je nach Bedarf, kann man eine Reisekrankenversicherung als Jahresversicherung oder für eine begrenzte Zahl von Reisetagen abschließen.

Die Mietwagenversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, welche für die Nutzung ausländischer Leihwagen sinnvoll sein kann, da die Fahrzeuge, anders als in Deutschland, oft mit einer zu geringen Deckungssumme versichert sind. Käme es bei einem Unfall dann zu höheren Ansprüchen, welche über die Versicherungssumme hinausgehen, müssten diese verbleibenden Schadenersatzansprüche selbst übernommen werden. Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung, salopp auch als „Mallorca-Police“ bezeichnet, kann für Länder der Europäischen Union für Wochen oder auch für mehrere Monate abgeschlossen werden; mit einem sogenannten Traveller-Vertrag erhält man diesen Schutz auch weltweit. Viele Anbieter haben die europäische Mietwagenversicherung bereits in ihre reguläre KFZ-Haftpflichtversicherung integriert, weshalb es sinnvoll ist, dies vor einem separaten Vertragsabschluss zu prüfen.

Im Falle eines Unfalls oder einer Panne entstehen Folgekosten, die man, innerhalb bestimmter Grenzen, mit einem Autoschutzbrief absichern kann. Dies betrifft zum Beispiel folgende Szenarien:

  • Bergung
  • Abschleppen
  • Unterstellen des Fahrzeugs
  • Versand von Ersatzteilen
  • Rücktransport bei Erkrankung des Fahrers
  • notwendige Übernachtungen
  • gegebenenfalls Mietwagen

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