Die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes ist an den medizinisch notwendigen, stationären Aufenthalt in einer Klinik gebunden. Es wird von der Versicherung pauschal als Tagessatz gezahlt, ist steuerfrei und bedarf keiner weiteren Nachweise, als lediglich einer Bescheinigung des Krankenhauses über Dauer und Grund des Aufenthalts. Die gezahlte Summe kann also vollkommen frei verwendet werden. Die Höhe des Tagessatzes wird bei Vertragsabschluss mit der Versicherung vereinbart. – Wird ein Kind von einem Elternteil während der stationären Behandlung im Krankenhaus begleitet (Rooming-In), fallen diesbezüglich zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung an. In vielen Tarifen wird diesem Umstand daher mit einer Verdoppelung des Tagessatz für das versicherte Kind Rechnung getragen. Das Krankenhaustagegeld ist nicht mit dem Krankentagegeld zu verwechseln, welches nicht an einen Klinikaufenthalt gebunden ist und einen anderen Versicherungstyp darstellt.