Eine Risikolebensversicherung wird im Allgemeinen zur finanziellen Absicherung der eigenen Familie im Todesfall abgeschlossen; aber auch im Geschäftsbereich ist sie ein gebräuchliches Mittel, um Geschäftspartner bei Ausfall gegeneinander abzusichern. Dabei ist diese Form der Versicherung kostengünstiger als eine Kapitallebensversicherung, da nur bei einem Todesfall während der Laufzeit ausgezahlt wird. Allerdings wirkt der Versicherungsschutz für den oder die Hinterbliebenen aber auch vollumfänglich bereits nach der ersten Beitragszahlung – unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der gezahlten Beiträge.
Junge Familien mit Kinder, die zum Beispiel den Bau eines Hauses mit einem Darlehen finanziert haben, können verbleibende Kreditschulden über die spezielle Form der Restschuldversicherung absichern. Zudem ist eine gegenseitige, partnerschaftliche Verbindung von Policen möglich, wobei etwa zehn Prozent der Kosten im Vergleich zu Einzelverträgen eingespart werden können.
Je nach Zweck Ihrer Risikolebensversicherung ist es eine Frage, ob sie eine Versicherungssumme vereinbaren, die gleichbleibend, gleichmäßig steigend oder gleichmäßig fallend ist. Bitte bedenken Sie auch, ob es für Sie von Vorteil sein kann, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, die man innerhalb einer vertraglich zu vereinbarenden Frist, ohne erneute Gesundheitsprüfung, in eine kapitalbildende Lebensversicherung mit der gleichen Versicherungssumme umwandeln kann. Wir beraten Sie hierzu gern persönlich.